Samstag, 05.05.2012

Sollten Ratingagenturen für ihre Ratings haften?

Die Macht der amerikanischen Ratingagenturen war zumindest bis zum Beginn der Finanzkrise sehr groß.

Die aktuellen Reaktionen der europäischen Börsen zeigen jedoch, dass deren Macht deutlich nachgelassen hat. Erst kürzlich, bei der Bewertung von Spanien, reagierten die Börsen kaum noch. Trotzdem mehren sich die Stimmen, die ein besseres Ratingverfahren verlangen. Hier allen voran die EU-Kommission. Andere Marktteilnehmer fordern sogar Verbote von Ratings oder alternativ eine Beschränkung durch den Gesetzgeber.

Grundsätzlich können auch Ratings fehlerhaft sein. Ratings sollen Marktteilnehmer bei ihren Entscheidungen unterstützen. Die Agenturen haben nicht den Anspruch fehlerfrei zu sein.

Das Problem bei diesen Ratings ist, dass die Marktteilnehmer, die gute Ratings erhalten haben hiermit werben und die Agentur als unabhängige Organistation in den Vordergrund stellen. Andere Unternehmen deren Beurteilung weniger positiv ausfällt verweisen auf Intressenkonflikte der Ratingagenturen.

Eine Haftung von Ratingagenturen könnte hier weiterhelfen; zumindest dann, wenn Ratingagenturen etwaige Interessenkonflikte nicht offen legen, gegen allgemeine Grundsätze verstoßen oder wenn ungenau, schlampig oder fehlerhaft recherchiert wird. Als positives Beispiel sei hier die Stiftung Warentest genannt. Der BGH hat schon vor Jahren entschieden wie die Vorgehensweise von Stiftungswarentest zu sein hat, damit sich dieses Unternehmen nicht dem Vorwurf der Willkür und der Angreifbarkeit aussetzt.

Ratingagenturen haben grundsätzlich eine große Verantwortung für den Finanzdienstleistungssektor. Aber diese Unternehmen müssen wissen, dass es Konsequenzen hat, einem Unternehmen zu Unrecht ein schlechtes Rating zu attestieren. Hierbei ist es überlegenswert, sofern das Rating auf ungenau oder fehlerhaft recherchierten Tatsachen beruht, ob nicht zukünftig eine Haftung für die Agentur bestehen sollte.

Autor: Marc Philipp Brandl

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