Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Nachzahlungszinsen von 6 % im Jahr auf nicht gezahlte Steuern für verfassungswidrig hoch. Das höchste deutsche Steuergericht begründete die vorläufige Aussetzung der Zahlungen im aktuellen Streitfall ab 2015 am Montag mit „der realitätsfernen Bemessung des Zinssatzes“. Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Entscheidung des Gerichtshofs (Az. IX B 21/18). Der Beschluss gilt streng formal zwar nur für den aktuellen Einzelfall. Einem Gerichtssprecher zufolge könnten sich aber säumige Steuerzahler in vergleichbaren Fällen und Zeiträumen gegenüber ihren Finanzämtern durchaus mit Erfolgsaussicht auf die BFH-Entscheidung berufen.

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