Nach Auskunft des Präsidenten des Bundesverbands der Digitalen Wirtschaft Matthias Wahl fehlt es den Regeln an Rechtsklarheit und Anwendungsfreundlichkeit.

Eine 100-prozentige Umsetzung ist nach der Ansicht von Datenschutzbeauftragten nicht möglich. Bei Verstößen drohen Unternehmen Strafen bis zu 4% des Jahresumsatzes. 
Mit Bußgeldern von 4% des Umsatzes und der Unmöglichkeit der vollständigen Umsetzbarkeit kann mit der Verordnung praktisch jedes Unternehmen willkürlich in den Konkurs getrieben wird.

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