Aufgrund der Corona-Krise wurde die Schuldenregeln in der EU ausgesetzt. Ab dem nächsten Jahr sollten sie wieder greifen und die EU-Länder zu wirtschaftlichem Haushalten zwingen. In der Folge haben sich viele Länder dafür eingesetzt, die Regeln aufzuweichen.
Mit den Reformplänen der EU-Kommission würde diesem Wunsch jetzt entsprochen. Nach derzeitigem Recht müssen Staaten im Jahr 5 % der Schulden tilgen, die über der 60-%-Marke liegen. Dieses Recht gilt für alle Länder gleich. Der Grundsatz „gleiches Recht für alle“ soll in Zukunft durch individuelle Ziele für jedes Land ersetzt werden. Die EU-Staaten mit zu hohen Haushaltsdefiziten sollen künftig eine Verbesserung der Finanzlage über einen Zeitraum von vier Jahren herbeiführen. Ausnahmen über sieben Jahre sind zusätzlich eingeplant. Flankierend sollen Schritte unternommen werden, damit es nicht zu höheren Schuldenständen kommt. Auf eine konkrete Messbarkeit der Maßnahmen soll verzichtet werden, konkrete Zahlen sind nicht angedacht.