Das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat am 1. Januar in Kraft und verpflichtet Unternehmen, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorzugehen.

Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern. Nach Kritik aus dem Unternehmerlager trifft es bei Wirtschaftswissenschaftlern auf ein geteiltes Echo: Das Gesetz sei zu einem Bürokratiemonster geworden, erklärte der Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft. Unternehmen müssten sich durch einen 400 Fragen-Katalog durchquälen.

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