Bundeskanzler Olaf Scholz pocht in der Debatte über einen EU-Beitritt der Ukraine auf die Einhaltung der Aufnahmebedingungen. Er sagte, dass es darum gehe, dass die Kriterien für Beitritte nicht verwässert würden. Es gäbe klare Kriterien für den Beitritt zur EU.

Darunter fielen eine stabile Demokratie, die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit als auch eine funktionierende soziale Marktwirtschaft. Dieser Rahmen gelte. Hier geht es um das politische, das kulturelle und wirtschaftliche Wohl und Wehe innerhalb der EU. Diese Einlassungen seitens Scholz sind wichtig, denn die EU-Kommission will bis zum EU-Sondergipfel Ende Mai eine Empfehlung vorlegen, ob die Ukraine einen EU-Kandidatenstatus erhalten soll. Die Vergangenheit hat bewiesen, dass man in der EU mit den Standards zum Beitritt mehr als „sportlich“ umgegangen ist. Nur ein Land von 12 Ländern hat in den letzten Erweiterungsrunden die Bedingungen vollständig erfüllt. Das fiel und fällt der EU in den letzten Jahren mit Blick auf Osteuropa (u.a. Rechtsstaatlichkeit) auf die Füße, allen voran Polen (aktuell Rechtsauseinandersetzungen mit der EU). Solidarität mit der Ukraine, die derzeit und absehbar nicht ansatzweise Bedingungen zum Beitritt in die EU erfüllt und offenbar Regeln der Diplomatie nicht kennt (u.a. Botschafter), darf nicht bedeuten, dass die EU wie in der Vergangenheit mit sich selbst unsolidarisch umgeht, denn genau das wäre der Fall, wenn unzulässige Länder aufgenommen würden. Damit schadete man der EU in Bezug auf Handlungsfähigkeit, Substanz und Wohlstand und belastete die Bürger der EU in unzulässiger Form.

Marktinformationen-Archiv