Es klingt schon rustikal: Man bekommt von seiner Sparkasse ein Schreiben, dass man sein Geld auf dem Konto umschichten oder sonst eine Vereinbarung über ein Verwahrentgelt unterschreiben soll. Man reagiert nicht, auch nicht nach weiteren Mahnungen. Und dann wird einem das Konto gekündigt und das Ersparte ans Amtsgericht übertragen.

Was einer Gruppe von Kunden der Stadtsparkasse Düsseldorf passiert ist, könnte im Prinzip auch anderen Bankkunden drohen. Viele Institute, die gerade mit Kunden über Verwahrentgelte verhandeln, müssen sich überlegen, welches Drohpotential sie für hartnäckige Verweigerer haben. In manchen Instituten scheint es zwar Kritik am Stil der Düsseldorfer zu geben – in der Sache aber stehen viele vor ähnlichen Schwierigkeiten. Manche Bank freut sich womöglich sogar, dass sie jetzt einfacher mit Kunden verhandeln kann, wenn das abschreckende Beispiel aus Düsseldorf im Raum steht. Für Bankkunden kann es dabei durchaus sinnvoll sein, über eine bessere Anlage von großen Beträgen auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto nachzudenken. Allerdings heißt es auch dabei aufpassen, dass die Bank nicht nur für sie günstige Anlageprodukte vermittelt.

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