Das mit Abstand teuerste Projekt der Ära Merkel ist die Energiewende. In diesen Tagen entschied nun das Bundesverfassungsgericht, dass die deutsche Regelung zur Entschädigung der Kraftwerksbetreiber neu aufgerollt werden muss.

Die Richter gaben einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall statt und sprachen von teils „unzumutbaren“ Regelungen. Der Gesetzgeber ist weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet – das dürfte teuer werden. Insgesamt addiert sich die Energiewende der Bundeskanzlerin – der gleichzeitige Ausstieg aus Atomkraft und Kohle – damit zu einer stattlichen Rechnung, die freilich auf verschieden Köpfe verteilt wird: Der Bürger zahlt den mit staatlichen Direktiven vorangetriebenen Umbau der der Energiewirtschaft mit einer Preiserhöhung. Der Strompreis in Deutschland hat sich seit dem Ausstiegsentschluss der Kanzlerin im Jahr 2011 von 25,9 auf 31,94 Cent je Kilowattstunde verteuert; eine Steigerung um 23,2 %. Auch die heimischen Unternehmen erlebten eine Energiekostensteigerung. Seit 2011 sind die Industriestrompreise (incl. Stromsteuer) von 14,04 Cent auf 18,55 Cent pro Kilowattstunde gestiegen; eine Steigerung um 68,6 %. Ökologisch hat sich der große Aufwand bisher jedenfalls noch nicht gelohnt. Durch die Gleichzeitigkeit von Atomkraftausstieg (zu gefährlich) und Kohleausstieg (zu dreckig) und begünstigt durch den Verzicht auf eine Mobilitätswende beispielsweise mit der Elektrifizierung der Straßen (zu teuer) und einer effektiv geführten Bahn AG (zu schwierig) wurden die CO-2-Emissionen nicht signifikant gesenkt. Im Jahr 2011 betrugen die Treibhausgasemissionen 919 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente, im Jahr 2019 waren es 805.

Marktinformationen-Archiv