Bei der Verschuldungsquote ("Leverage Ratio") gilt für die Institute im Euroraum vorübergehend eine Ausnahmeregelung: Die Banken dürfen bei der Berechnung der Quote bestimmte Vermögenswerte wie Einlagen bei der Zentralbank ausnehmen.

Das ermöglich ihnen eine höhere Quote. Die Regelung gelte bis zum 27. Juni 2021, teilte die EZB in Frankfurt mit. Bei der "Leverage Ratio" werden die Geschäfte einer Bank unabhängig vom Risikogehalt pauschal ins Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt. Vom 28. Juni 2021 an sollen die Banken im Euroraum nach den Vorgaben der Aufseher einen Wert von 3,0 % erreichen. Die nun beschlossene Ausnahmeregelung würde nach EZB-Angaben basierend auf Daten von Ende März 2020 die Gesamtverschuldungsquote von 5,36 % um etwa 0,3 Prozentpunkte erhöhen.

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