Die Idee, mögliche Kursgewinne bei Xetra-Gold zu besteuern, auch wenn sie erst nach einer Haltefrist von zwölf Monaten realisiert werden, ist vom Tisch.

Das geht aus dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz hervor. Damit wird Xetra-Gold steuerlich weiter so behandelt wie Barren und Münzen. Eigentlich wollte Scholz, dass auch bei Xetra-Gold die Abgeltungssteuer gilt, also 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, was sich auf 26,375 % summiert. Dazu wäre dann noch je nachdem die Kirchensteuer gekommen, was insgesamt einen Steuersatz von rund 27 % ergeben hätte. Nun bleiben realisierte Kursgewinne steuerfrei, wenn sie frühestens ein Jahr nach dem Kauf realisiert werden. Bei Aktien, Fonds und Derivaten greift der Fiskus dagegen im genannten Umfang zu. Noch zur Jahresmitte gab es einen Referentenentwurf, der Xetra-Gold mit anderen Wertpapieren steuerlich gleichsetzen wollte. Angeblich beruhte das auf einem Vorstoß der SPD, den jetzt wohl CDU und CSU gestoppt haben, so das "Manager Magazin". Scholz unternimmt immer wieder Vorstöße, Wertpapiere höher zu besteuern - vor allem im Rahmen der gewünschten Finanzmarkttransaktionssteuer.

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