Anders als kolportiert, denkt das Finanzministerium nicht an eine volle Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen.
"Es handelt sich hier um eine fehlerhafte Interpretation des Begutachtungsentwurfes des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2017", hieß es am Dienstagabend aus dem Finanzministerium. Die Rechtsmeinung des Finanzministeriums im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen gelte weiterhin. "Insofern wird auch künftig, bei der Veräußerung von Kryptowährungen und anderen Anlageprodukten, die im Gesetz definierte einjährige Spekulationsfrist, zur Anwendung kommen, sofern keine zinstragende Veranlagung erfolgt ist", betont das Ministerium, und verweist auf ihre Homepage, wo sie veröffentlicht wurde.